13.1.07
home entertainment mit risiken und nebenwirkungen
blockbuster ist eine der weltweit größten videoverleih-ketten: in 28 staaten kann man in über 8.500 läden videos, DVDs und videospiele ausleihen.
die kanadischen niederlassungen von blockbuster haben sich nun in kooperation mit nestle eine ganz besondere promotion-aktion einfallen lassen: wer eine großpackung nestle good start babymilch kauft, findet auf der packung einen gutschein für zweimal kostenlos videoausleihen und popcorn.
wow! klasse angebot. warum leben wir nicht in kanada? dem kind ungesunde kunstmilchplörre reinkippen, damit man sich zwei filmchen mehr ansehen kann, und weil man ihm seinen extra dicken gute-nacht-schoppen gegeben hat, schläft es auch doppelt so fest, da es den magen voll mit dem schwerverdaulichen zeug hat, wodurch man eine tolle, ruhige zeit zum videogucken hat - was dem slogan "bring back date night" einen geradezu grotesken wahrheitswert verleiht.
ähm, hallo? schon mal jemand nachgerechnet? liebe kanadierinnen, stillt eure kinder! von dem geld, das ihr nicht für die nestle kunstmilch ausgebt, könnt ihr zig videos ausleihen und euch berge von popcorn kaufen. übers jahr gerechnet kriegt man für die kohle, die flaschenmütter für ihr pulver raushauen müssen, sogar nen schicken, neumodischen plasmafernseher. lohnt sich also. ;-)
ganz nebenbei sollte der vollständigkeit halber erwähnt werden, dass diese promotion-aktion gegen den internationalen kodex für die vermarktung von muttermilchersatzprodukten verstößt, genauer gesagt gegen artikel 5.3.
die blockbuster-promo ist also wieder mal ein gutes beispiel dafür, dass sich nestle nicht wirklich um die einhaltung des kodex bemüht, auch wenn das unternehmen natürlich gerne das gegenteil behauptet, was sogar in ausführlichen stellungnahmen und sogenannten action reports gipfelt - über deren wahrheitsgehalt man angesichts der tatsachen ja durchaus geteilter meinung sein kann.
näheres zum thema kodex gibt's beim international baby food action network (IBFAN) oder der aktionsgruppe babynahrung (AGB).
als i-tüpfelchen sei abschließend noch ergänzt, dass die für arznei- und lebensmittelsicherheit zuständige US food and drug administration (FDA) vor nestle good start warnt, weil da nicht das drin ist, was draufsteht und drinsein müsste.
was lernen wir also daraus? auf unseren brüsten steht zwar gar nix drauf, aber dafür ist wenigstens alles drin, was das kind für einen wirklich guten start braucht. noch besser geht's nicht. :-)
die kanadischen niederlassungen von blockbuster haben sich nun in kooperation mit nestle eine ganz besondere promotion-aktion einfallen lassen: wer eine großpackung nestle good start babymilch kauft, findet auf der packung einen gutschein für zweimal kostenlos videoausleihen und popcorn.
wow! klasse angebot. warum leben wir nicht in kanada? dem kind ungesunde kunstmilchplörre reinkippen, damit man sich zwei filmchen mehr ansehen kann, und weil man ihm seinen extra dicken gute-nacht-schoppen gegeben hat, schläft es auch doppelt so fest, da es den magen voll mit dem schwerverdaulichen zeug hat, wodurch man eine tolle, ruhige zeit zum videogucken hat - was dem slogan "bring back date night" einen geradezu grotesken wahrheitswert verleiht.
ähm, hallo? schon mal jemand nachgerechnet? liebe kanadierinnen, stillt eure kinder! von dem geld, das ihr nicht für die nestle kunstmilch ausgebt, könnt ihr zig videos ausleihen und euch berge von popcorn kaufen. übers jahr gerechnet kriegt man für die kohle, die flaschenmütter für ihr pulver raushauen müssen, sogar nen schicken, neumodischen plasmafernseher. lohnt sich also. ;-)
ganz nebenbei sollte der vollständigkeit halber erwähnt werden, dass diese promotion-aktion gegen den internationalen kodex für die vermarktung von muttermilchersatzprodukten verstößt, genauer gesagt gegen artikel 5.3.
die blockbuster-promo ist also wieder mal ein gutes beispiel dafür, dass sich nestle nicht wirklich um die einhaltung des kodex bemüht, auch wenn das unternehmen natürlich gerne das gegenteil behauptet, was sogar in ausführlichen stellungnahmen und sogenannten action reports gipfelt - über deren wahrheitsgehalt man angesichts der tatsachen ja durchaus geteilter meinung sein kann.
näheres zum thema kodex gibt's beim international baby food action network (IBFAN) oder der aktionsgruppe babynahrung (AGB).
als i-tüpfelchen sei abschließend noch ergänzt, dass die für arznei- und lebensmittelsicherheit zuständige US food and drug administration (FDA) vor nestle good start warnt, weil da nicht das drin ist, was draufsteht und drinsein müsste.
was lernen wir also daraus? auf unseren brüsten steht zwar gar nix drauf, aber dafür ist wenigstens alles drin, was das kind für einen wirklich guten start braucht. noch besser geht's nicht. :-)
Comments:
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wieder mal ein toller post anne, bin wirklich von deinen sprachlichen fähigkeiten begeistert... du solltest für ein größeres publikum schreiben! vor allem gelacht hab ich bei der brust ohne inhaltsstoffekennzeichnung...
lg d
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lg d
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