26.4.08

wo kein kläger

die verbraucherzentrale baden-württemberg hat erfolgreich eine klage gegen bebivita angestrengt, damit der säuglingsnahrungshersteller sein unrühmliches werbeverhalten künftig unterlässt.

das ist eine wirklich löbliche aktion, doch leider fragen wir uns sofort, weshalb es solch eine bemühung nur gegen diesen eher kleinen hersteller gibt und warum nicht auch nestle und hipp mit ähnlichen klagen zu rechnen haben. auch deren werbemaßnahmen sind alles andere als astrein, worüber beispielsweise die aktionsgruppe babynahrung (AGB) immer wieder berichtet.

auch verwundert es, dass der staat selbst nicht aktiv wird. es scheint den behörden kein allzu wichtiges anliegen zu sein, sich um derartige machenschaften zu kümmern.
wenn ihr selbst die initiative ergreifen und verstöße gegen das säuglingsnahrungswerbegesetz (SNWG) melden wollt, so wendet euch an die dafür von staatlicher seite zuständigen ansprechpartner. deren adressen findet ihr hier.

schaut man sich die klage gegen bebivita mal genauer an, so fragt man sich, worum es eigentlich überhaupt ging. die verbraucherschützer monierten - sachlich völlig korrekt -, dass bereits nach dem 4. monat zugefüttert werden soll. bebivita wollte den müttern einreden, schon zu diesem zeitpunkt fleißig mit dem gläschenkaufen anzufangen, was wirtschaftlich gesehen verständlich ist, denn je früher die würmchen mit der breipampe vollgestopft werden, desto größer ist die gewinnspanne des unternehmens.

was uns dabei sauer aufstößt, ist die tatsache, dass das bundesinstitut für risikobewertung (BfR), an dem die nationale stillkommission (NSK) angesiedelt ist, das thema beikost im grunde ganz ähnlich sieht wie bebivita. dort lesen wir nämlich folgendes:

Säuglingsernährung umfasst zwei Phasen:
1. Ernährung ausschließlich mit Muttermilch oder ersatzweise mit Muttermilchersatzprodukten (erste 4-6 Lebensmonate)
2. Ernährung mit Muttermilch oder Muttermilchersatzprodukten ergänzt durch Beikost (frühestens ab 5. Lebensmonat, spätestens ab 7. Lebensmonat. [...]
Beikost bezeichnet alle speziell für Säuglinge (und Kleinkinder) hergestellten diätetischen Lebensmittel, die frühestens ab 5. Lebensmonat und spätestens ab 7. Lebensmonat die Ernährung mit Muttermilch bzw. Muttermilchersatzprodukten ergänzen sollen.


das landgericht münchen, das der verbraucherzentrale recht gab in der ansicht, dass kinder erst ab dem alter von 6 monaten beikost benötigen, widerspricht damit also der meinung des BfR und der NSK, für die die beikostphase ganz selbstverständlich - und entgegen der empfehlung der WHO - ab dem vollendeten 4. monat beginnt.
so etwas hinterlässt schon einen unguten beigeschmack. da ist ein gericht, das sich sonst um ganz andere dinge kümmern muss, besser und aktueller informiert als die "experten" des zuständigen ministeriums. das sollte zu denken geben.

vielleicht könnte die verbraucherzentrale auch mal das BfR wegen irreführender informationen verklagen. bei bebivita ist es ja noch einleuchtend, weshalb man solche fragwürdigen aussagen unters volk bringt: man will halt mehr geld verdienen. aber was das BfR davon hat, die behauptung zu verbreiten, dass babys schon ab dem 5. lebensmonat beikost brauchen, ist uns schleierhaft.

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